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Einzahlung in die 3. Säule vor 31. Dezember

Denken Sie daran, dass Einzahlungen in die 3. Säule von den Steuern abgezogen werden können. Es werden alle Einzahlungen für das ganze Jahr bis jeweils 31. Dezember angerechnet.

Der maximale Abzug für die 3. Säule ist im Jahr 2025 auf CHF 7'258.00 für Angestellte bzw. 20% des jährlichen Erwerbseinkommens bei Selbständigerwerbenden, maximal aber CHF 36'288.00.

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